
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die Gemeinden legen die Vorschriften für das Parken von Wohnmobilen, Wohnwagen und anderen Freizeitfahrzeugen in ihrer Allgemeinen Ortsverordnung (APV) und manchmal in ergänzenden Beschlüssen fest.
Ein Wohnmobil oder Wohnwagen nimmt relativ viel Platz ein und wird in der Regel nicht täglich als Fortbewegungsmittel genutzt. Wenn ein solches Fahrzeug längere Zeit auf der Straße steht, kann dies zu Lasten der verfügbaren Parkplätze gehen oder zu Beeinträchtigungen führen. Deshalb unterscheiden viele Gemeinden zwischen normalem Parken und dem langfristigen Abstellen eines Freizeitfahrzeugs. Ein paar Tage vor der Abreise Zeit für das Einpacken des Wohnwagens zu nutzen, ist oft kein Problem. Den Wohnwagen jedoch wochenlang an derselben Stelle stehen zu lassen, kann sehr wohl ein Problem darstellen.
Die Frist, auf die man häufig stößt, beträgt drei aufeinanderfolgende Tage. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Regel in jeder niederländischen Gemeinde genau gleich gilt. Die genaue Formulierung und eventuelle Ausnahmen werden lokal festgelegt.
So gilt beispielsweise in Dordrecht innerhalb des bebauten Gebiets, dass ein Fahrzeug, das zu Freizeitzwecken oder für andere als Verkehrszwecke genutzt wird, nicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage auf der Straße abgestellt oder gehalten werden darf. Die Gemeinde kann hierfür jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Auch in Gorinchem gilt innerhalb des bebauten Gebiets eine Frist von maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über einen gesonderten Ausweisungsbeschluss für das Parken von Freizeitfahrzeugen. Darin sind Bereiche ausgewiesen, in denen das Abstellen von unter anderem Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern für länger als drei Tage verboten ist. An bestimmten ausgewiesenen Orten kann sogar ein weitergehendes Verbot gelten.
Auf Goeree-Overflakkee, zu dem auch Oude-Tonge gehört, gilt innerhalb des bebauten Gebiets ebenfalls, dass ein Freizeitfahrzeug nicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage auf der Straße stehen darf. Die Gemeinde weist auf ihrer eigenen Website ausdrücklich darauf hin, dass ein Wohnwagen oder Wohnmobil maximal drei Tage im öffentlichen Raum geparkt werden darf. In Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Ihren Wohnwagen nach drei Tagen ein paar Parkplätze weiter zu stellen, ist nicht unbedingt eine Lösung. Das Ziel solcher Vorschriften ist es gerade, die langfristige Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Freizeitfahrzeuge zu verhindern. Die Gemeinden können daher die tatsächliche Situation betrachten und nicht nur den genauen Parkplatz. In Erläuterungen zu solchen APV-Bestimmungen wird ausdrücklich beschrieben, dass das Verschieben eines Wohnwagens oder Anhängers um einige Meter nicht dazu dient, eine neue Frist beginnen zu lassen.
Eine eigene Einfahrt oder ein eigener Hof ist eine andere Situation als die öffentliche Straße. Die bekannte Drei-Tage-Regel bezieht sich auf das Abstellen oder Parken auf der Straße und kann daher nicht einfach eins zu eins auf Ihr eigenes Grundstück übertragen werden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auf dem eigenen Grundstück alles erlaubt ist. Je nach Gemeinde, Standort und Situation können beispielsweise der Flächennutzungsplan, lokale Vorschriften oder Regeln zur Nutzung eines Grundstücks relevant sein. Prüfen Sie daher auch beim Abstellen auf eigenem Grundstück immer die für Ihre Adresse geltenden Vorschriften. Dies gilt insbesondere, wenn ein Wohnmobil oder Wohnwagen über einen längeren Zeitraum im Freien stehen bleibt.
Möchten Sie genau wissen, was bei Ihnen erlaubt ist? Dann suchen Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder in den lokalen Vorschriften auf Overheid.nl. Verwenden Sie beispielsweise Suchbegriffe wie „APV Wohnmobil“, „APV Wohnwagen“, „Campingausrüstung“, „Freizeitfahrzeuge“, „Parken von Wohnwagen“ oder „Parken von großen Fahrzeugen“. Achten Sie dabei nicht nur auf die APV selbst. Einige Gemeinden arbeiten auch mit separaten Anordnungsbeschlüssen, in denen festgelegt ist, auf welchen Straßen oder an welchen Orten zusätzliche Parkvorschriften gelten. Überprüfen Sie außerdem immer, ob Sie die aktuelle, gültige Fassung der Vorschriften einsehen. Kommunale Vorschriften können nämlich geändert werden.
Gemeinden können die Einhaltung der APV überwachen. Ein Ordnungsbeamter kann beispielsweise aufgrund einer Meldung oder im Rahmen einer Kontrolle feststellen, dass ein Wohnmobil oder Wohnwagen über einen längeren Zeitraum am selben Ort steht. Was danach geschieht, hängt von der Gemeinde und der Situation ab. So kann beispielsweise Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen oder ein Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden. Gehen Sie daher nicht davon aus, dass Sie Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnmobil ohne Folgen über einen längeren Zeitraum auf der Straße stehen lassen können.
Vor allem im Herbst steht ein Wohnmobil oder Wohnwagen oft längere Zeit still. Dann ist der öffentliche Parkplatz vor der Haustür nicht als dauerhafter Abstellplatz gedacht.
Eine feste Unterbringung bietet dann eine Lösung. Ihr Wohnmobil oder Ihr Wohnwagen steht nicht wochen- oder monatelang auf der Straße, und Sie haben einen festen Platz, an dem Sie das Fahrzeug abstellen können. Bei einer Innenunterbringung ist das Fahrzeug zudem vor Witterungseinflüssen geschützt. Eine gute Vorbereitung auf eine längere Unterbringungszeit bleibt dabei wichtig: Denken Sie daran, Leitungen und Tanks zu entleeren, zu lüften, den Reifendruck zu überprüfen und auf die Batterie zu achten.
Bei Multibox gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstellung von Wohnmobilen und Wohnwagen. So können Sie nach Ihrer letzten Fahrt in Ruhe auspacken und Ihr Fahrzeug anschließend an einem dafür vorgesehenen Ort unterstellen.
Tipp: Informieren Sie sich immer über die aktuellen Vorschriften Ihrer Gemeinde, bevor Sie Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen für längere Zeit abstellen. So sorgen Sie nicht nur für den guten Zustand Ihres Fahrzeugs, sondern pflegen auch ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn.
Möchten Sie wissen, welche Plätze im Parksystem an der Kerkeplaat in Dordrecht noch verfügbar sind? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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Kerkeplaat 2R, 3313LC Dordrecht